Ja, Noisegate.
Hatte ich aber schon immer. Brauche das wegen meiner viel zu lauten Tastatur.![]()
Die Aufnahme ist aber unbearbeitet, sprich das ist was rauskommt als Aufnahme.
Neues Mikro und Co., also Noisegate neu einstellen damit es passt ![]()
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Neues Benutzerkonto erstellenJa, Noisegate.
Hatte ich aber schon immer. Brauche das wegen meiner viel zu lauten Tastatur.![]()
Die Aufnahme ist aber unbearbeitet, sprich das ist was rauskommt als Aufnahme.
Neues Mikro und Co., also Noisegate neu einstellen damit es passt ![]()
Noisegate oder ähnliche FIlter aktiviert?
Hab die komplette Log-Datei mal zu ihm hingeschickt, mal schauen. Benutzt du denn auch die 0.9.4, oder eine andere Version?
Externe Werbepartner suchen. Ansonsten halt Videos für die typischen Dumm-Dumm Zuschauer machen und damit in den Trends landen. Wichtig: Auf dem Thumbnail müssen dicke Hupen sein, dann kommen auch die Klicks!
Nochmal versucht, jetzt sind alle oben genannten Probleme noch immer da, und zusätzlich ist der Button "Hinzufügen zur Warteschlange" nicht mehr hinterlegt. Rein vom Gefühl her kommen mit jedem Programmstart weitere Bugs dazu.
Auszüge des Logs:
at org.apache.http.impl.conn.DefaultHttpClientConnectionOperator.connect(DefaultHttpClientConnectionOperator.java:112)
at org.apache.http.impl.conn.PoolingHttpClientConnectionManager.connect(PoolingHttpClientConnectionManager.java:359)
16:36:24.891 main INFO at.becast.youploader.database.SQLite Could not update Database java.sql.SQLException: Query returns results at org.sqlite.jdbc3.JDBC3PreparedStatement.executeUpdate(JDBC3PreparedStatement.java:92) at at.becast.youploader.database.SQLite.query(SQLite.java:82) at at.becast.youploader.database.SQLite.setVersion(SQLite.java:115) at at.becast.youploader.database.SQLite.update(SQLite.java:472) at at.becast.youploader.Main.main(Main.java:142)
Es gibt meines Wissens nach kein geregeltes Rückgaberecht mehr für Online-Käufe (seit Mitte 2014), sondern ein Fernabsatzrecht, was den Widerruf regelt. Ein Rückgaberecht wäre aber besser für den Endverbraucher.
Da du als Händler über den Widerruf aufklären musst, klärst du damit praktisch auch das RÜckgaberecht. Nichts anderes machst du ja mit dem Widerruf. Jeder Händler muss dich direkt nach dem Kauf darüber aufklären, mit einer passenden Mustererklärung für den Widerruf die dir zur Verfügung gestellt werden muss. Wenn er in der Belehrung die Frist von 14 Tagen (Minimum) nicht erwähnt, so gillt das Widerrufsrecht sogar genau ein Jahr und 14 Tage. Ein Rückgaberecht wäre also nicht besser, sondern ist quasi Bestandteil des Widerrufrechtes ![]()
Aber es ist auch egal. Es ist einfach nicht die feine Art, auf Kosten des Händlers und anderen Endverbrauchern Sachen zu bestellen und dann bei Nichtgefallen wieder zurück zu schicken. Man kann sich heutzutage schließlich so einfach über alles Mögliche informieren.
This. ![]()
Wieso glauben alle, dass es ein 14 Tage Rückgaberecht gibt. Es gibt bei Online-, Telefon-, und Katalogverkäufen lediglich ein 14-tägiges Fernabsatzrecht. Das bedeutet, dass man bei Irrtümern an der Sache die Möglichkeit hat vom Kaufvertrag zurückzutreten. Der Verkäufer kann die Kosten für Porto und Versand, sowie eine eventuelle Wertminderung auf den Kunden umlegen. Alles andere ist Kulanz des Händlers und ist rein freiwillig.
Nichts anderes wurde behauptet. Das Fernabsatzrecht regelt das Widerrufs- und Rückgaberecht zwischen Unternehmen und Verbraucher. Und hier wurde explizit vom Onlinehandel gesprochen, sprich es gibt ein Rückgaberecht.
Musst danach auch auf das Diskettensymbol klicken, um die Änderungen am Template zu speichern:
Rly? ![]()
Bei mir geht fast immer der volle Upload mit 5 MB/sec durch. Wenn nicht, ist der Browser-Upload aber auch nicht schneller.
Hilft mir nicht
Browser Upload dauert keine 5 Minuten für mein Testvideo, der Uploader hat sich fast 20 Minuten abgemüht.
Gebe ich nie was an, die Spiele wurden bisher von Youtube automatisch richtig erkannt.
Da letzteres bei mir nicht klappt, gebe ich es immer an.
Die Videos lasse ich ebenfalls von Youtube automatisch in Playlists einordnen, wenn sie veröffentlicht werden. Kann man bei der jeweiligen Playlist unter "Automatisch hinzufügen" regeln. So hat man keine Playlists mit lauter "Privaten Videos" bis die veröffentlicht werden.
Schaue ich mir mal an, trotzdem möchte ich gerne die Playlisten nutzen können.
Mir hilft das Programm so leider (noch) nicht.
Habs ausprobiert, leider funktioniert es eher solala:
Habe die 0.9.4 benutzt.
Das ist dann keine Rücknahme, sondern wäre in dem Fall ein Umtausch bzw. eine Garantiesache. Und da hat der Händler zunächst mal das Recht der Nachbesserung, sprich reparieren oder gegen neue austauschen. Auch hier ist er nicht verpflichtet dir in erster Instanz Geld wieder zu geben ![]()
Dort sagte man mir, dass man nur die Headsets/Kopfhörer testen könnte, die sie ausgepackt haben. Einmal verkaufte und aufgesetzte Kopfhörer würden sie aus Hygienegründen nicht mehr zurück nehmen, dass somit der Kauf quasi verpflichtend sei, wenn sie Grund zur Annahme hätte, ich hätte die Kopfhörer bereits getragen
Ist auch so, wer es trotzdem zurücknimmt wird dafür intern schon Hinweise bekommen
Das betrifft in der Regel In-Ears, da diese, wie du es schon gesagt hast, Hygieneartikel sind. Bügelkopfhörer werden dagegen teilweise wieder zurückgenommen. Auch sei gesagt, dass das 14tägige Rückgaberecht nur bei Onlinekäufen besteht, nicht aber bei Käufen in einem Geschäft selber. Das Rückgaberecht besteht deshalb, weil du bei Onlinekäufen nicht die Möglichkeit hast das Produkt zu testen, bzw. zu prüfen ob dessen Eigenschaften oder Beschaffenheit das erfüllen, was du erwartest. Sprich du sollst dann das zuhause machen, was du sonst nur im Laden machen könntest. Willst du also im Laden selber etwas umtauschen, bist du so oder so darauf angewiesen, dass der Händler dir dieses auch ermöglicht. Es ist eine reine Kulanzleistung des Händlers, deshalb darf dieser dir eine Rücknahme verweigern, selbst wenn du die Kopfhörer nichtmal ausgepackt hättest. Er müsste das nichtmal begründen.
Sorry für den kurzen Exkurs
Aber so ist es geregelt. Klar nehmen die meisten Sachen zurück, einfach weil es ein wenig "Tradition" ist, vor allem aber aus Marketinggründen. Wer würde schon bei einem Händler kaufen der sich seinen Kunden gegenüber wenig Kulant zeigt.
Zu den anderen Vorschlägen und Ideen vielleicht noch einen Hinweis:
Je nachdem wie weit es ist, würde sich auch ein (längerer) Weg zu Thomann lohnen. Du kannst dich dort im Vorfeld melden und denen schildern was du suchst, und man wird dir entsprechend ein Portfolio präsentieren können, welches du dann auch vor Ort probieren könntest. Die Beratung ist um Welten (ich würde fast sagen Universen) besser als bei MediaMarkt und Co., und wenn man sich ein kleines Bisschen für Musik oder Technik interessiert, ist es fast wie eine Pilgerfahrt.
Anfahrt: https://www.thomann.de/de/compinfo_route.html
Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass du mit deinen Fragen dort gut aufgehoben bist, da es ja auch genügend Musiker gibt die Brille tragen, entsprechend kann man da vielleicht ein wenig Erfahrung abgreifen. Vielleicht reicht ja auch einfach schon ein Telefonat dafür aus.
Von YouTube kannst du mit dem jDownloader2 laden, da kannst du auch die Qualität entsprechend wählen. Ob das bei Twitch auch klappt damit, weiß ich nicht. Optimal wäre halt das (Roh)Material welches du auf deinem System noch irgendwo hast, um sowas zu archivieren nehme ich immer gerne NAS Systeme. Kann man gut gebraucht kaufen (Kleinanzeigen etc.), da das nur ein Datengrab ist, kann das kopieren der Dateien darauf ruhig etwas dauern. Falls du sowas also noch gar nicht hast, wäre das eine Idee. 2Bay NAS Systeme gebraucht mit vernünftigen Lese/Schreibraten (rund 100 MB/S) bekommt man für 50 - 60 Euro gebraucht. Kommen dann natürlich noch zwei Festplatten oben drauf.
Da du beim Online-Handel ein 14 Tage Rückgaberecht hast: Bestell dir eine Auswahl, probier es aus und schick den Rest wieder zurück
Ist sicher nicht die netteste Variante und für die Umwelt auch nicht das sinnigste Vorgehen, aber das muss jeder für sich entscheiden.
Wenn ich als Händler sowas spitz kriege, wirds aber interessant. Der Kunde darf bei technischen Sachen eine Funktionsprüfung machen, sobald der Einsatzzweck darüber hinausgeht -wie hier-, hole ich mir einen Ausgleich für die Wertminderung zurück. Ich kann die Geräte nämlich nicht mehr als neu verkaufen, und wenn ich merke jemand bestellt sich 2-3 gleiche Sachen div. Hersteller, dann kommt sofort der Verdacht auf das da was nicht koscher ist. Ich weiß von anderen Versandhändlern das da nicht anders gearbeitet wird. Sofern festgestellt wird, dass Dinge mehr als üblich für einen Funktionstest gebraucht wurden, können wir sogar durchdrücken, dass das Widerrufsrecht komplett erlischt. Will heißen: Du hast alles zu bezahlen wenn sowas auffliegt. Als Händler kotzt mich so ein Verhalten auch einfach nur an, es gibt imemr mal Fehlbestellungen wo jemand etwas bekommt, was dann doch nicht passt, da ist es kein Problem das umzutauschen, aber wenn wir rausbekommen das direkt auf Vorsatz gehandelt wird, dann gehen die Sachen in der Regel direkt zum Anwalt wenn es nötig ist. Ich wäre also vorsichtig damit, zuletzt hat sogar Parship vor Gericht eerstritten, einen Wertersatz zu bekommen nachdem ein Kunde innerhalb von 14 Tagen seinen Account wieder löschen lassen wollte - ist sicherlich fragwürdig für ein solches Portal, soll aber nur mal zeigen welche Absurditäten möglich sind bei sowas.
Mit dem YouPloader. Nettes, kleines Upload-Tool, was ich auch hauptsächlich wegen der Möglichkeit nutze, Templates zu erstellen. Klar, geht auch mit Textdateien und Copy & Paste, so ist es aber nochmal komfortabler. Hat nur zwischendurch mal Probleme mit dem Upload, dass eine Datei nicht richtig hochgeladen wird, aber bei mir geht es in 99% der Fälle reibungslos durch.
Cool, dankeschön! Werd ich mir mal ansehen und dem Tool eine Chance geben ![]()
Das Ganze geht auch per Kabel, Funk halte ich dafür zu teuer und aufwendig..
Ein Mischpult oder Audiointerface mit vier Eingängen (mit zuschaltbarer Phantomspeisung) und fertig.
Naja, so wie ich das verstehe wird da rumgelaufen etc., wenn du dann drei oder vier Leute mit verkabeltem Mikro hast reicht es, wenn einer stolpert und schon hast du Mischpult etc. runtergerissen und kaputt.
Geht doch auch mit Funk, die Tonspur ist doch das kleinste Problem
Wenn ihr allerdings anfangt Chips etc. zu essen mit Ansteckmikros, lass es lieber gleich sein
Dann hängt lieber ein Mikro an die Decke mittig über euch.
Ansteckmikros, benehmen müssen sich die Schreihälse dann trotzdem etwas, wenn die anderen nicht untergehen wollen ![]()
Naja, wird ja wenns Budget werden soll und trotzdem einigermaßen flott auf eine GTX 1060 rauslaufen wenn du nVidia willst, also wirst du dich im Bereich von ~300 Euro bewegen. Auf ne 1050 oder tiefer würd ich nicht gehen, und auch nicht unter 6 GB VRAM.
Und was spricht gegen die Lizenz? Die meisten wollen doch nur eine passende Verlinkung in der Videobeschreibung. Ich nutze z. B. http://audionautix.com sehr viel.
Rein aus Erfahrung:
Wir nehmen keine Rechner mehr aus Betrieben/Haushalten auseinander wo übermäßig geraucht wird. Und das sagen wir, wo wir z. B. auch Schweinemast- und Kuhbetriebe als Kunden haben, wo Rechner im Stall stehen (Rest kann sich jeder denken). Die sind angenehmer, als Rechner von Rauchern! Alles (ver)klebt, es stinkt bestialisch und die Kunden wundern sich echt, wieso die Rechner kaputt gehen. Links nur anklicken wenn man keine geringe Ekelgrenze hat!
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