Beiträge von Seppixel

    Das Problem mit Trailern (deswegen habe ich mein Farcry 1 Projekt damals eingestampft) ist, dass Cutscenes stets mit Musik untermalt sind, für die das Copyright nicht beim Publisher liegt (Ausnahme Blizzard, die produzieren soweit ich weiß die Musik selbst). Und wer das Copyright nicht hat kann noch so viel erlauben wie er will, es geht ins Leere. Du wirst also ziemlich sicher zumindest einen Claim bekommen wegen der Musik, und bei mir wars dann auch noch so, dass diese Supertarnanzugsoptik im Opener auch nochmal nen separaten Claim ausgelöst hätte, obwohl ich nicht monetarisiere und obwohl ich vorher sogar den Publisher angemailt hatte.

    Na dann wollen wir das Halbwissen mal ein bischen vervollständigen. War ja echt viel Schönes dabei was den Juristen schmunzeln lässt.


    1. [lexicon]Duldungserklärung[/lexicon] ist kein Vertrag. Vertrag bedeutet 2 übereinstimmende, gegeneinander abgegene Willenserklärungen (hier sind wir bei einer Lizenz also "Willst Du mein Teil gegen sonzig Euro nutzen?""ja" ... könnte sich so auch zwischen Freier und Nutte abgespielt haben aber was solls, Auch das ist ein Vertrag). [lexicon]Duldungserklärung[/lexicon] wie der Name schon sagt ist eine einseitige Erklärung, Du musst sie nicht annehmen sondern nur zur Kenntnis nehmen (und einhalten). Du musst darauf auch nicht antworten.


    2. So einfach mit dem plötzlich anders überlegen und dann ists plötzlich strafbar bzw. schadenersatzpflichtig ist das auch nicht. Die abgegebene Erklärung ist auch für den Erklärenden erst einmal bindend, und solangen man sich an die Vorgaben hält (jede dieser Erklärungen hat Einschränkungen, zB keine sexuelle, gewaltverherrlichende Verwendung) wird nix passieren.


    3. Die Änderung der Firmenpolitik, sprich eine grundlegende Änderung oder der Widerruf der [lexicon]Duldungserklärung[/lexicon] wirkt nur ex nunc, also ab dem Zeitpunkt ab dem sie geändert ist. Ebenso verhält es sich mit einem Widerruf gegenüber einzelnen Verwendern (vorausgesetzt man hat sich an den Rahmen der Duldung gehalten, vgl 2). Dann ist aber eine angemessene Frist zu setzen um die betreffenden Inhalte zu löschen. Erst mit Ablauf der Frist würden Schadenersatzfragen beginnen zu keimen, für die Zeit davor durfte sich der Verwender auf den Bestand der Stillhalteerklärung (wohl der bessere Begriff) verlassen, es gibt ja in diesem Zusammenhang auch noch immer den guten alten Begriff von "Treu und Glauben".


    Man sieht also ganz so unsinnig ist die Suche nach Duldungserklärungen nun doch wieder nicht.


    PS All das ist meinem kranken Geist entsprungen, ich übernehme keine Haftung für evtl. finanzielle Schäden.

    Ähm Blizzard ist der tolleranteste Publisher den ich kenne, die kaufen nämlich nichtmal die Musik fremd ein sondern produzieren sie selber. Nicht wie in Fallout immer wenn ein Radio läuft musst Du es schnell erschießen ^^) Deswegen mache ich mir bei Blizz keine Sorgen. In der Video-Richtlinie steht deutlich Nicht-Kommerzielle Nutzung ist erlaubt. Früher stand da sogar noch zusätzlich dass man am Youtube Partnerprogramm teilnehmen darf aka monetarisieren. K.A. warum das jetzt nicht mehr drinsteht.

    Ich monetarisiere gar nix (weil sichs nicht lohnt für mich) und ich bekomme trotzdem Content ID treffer. Das hat damit nichts zu tun. Im Endeffekt wenns hart auf hart kommt wird sich wahrscheinlich die Höhe des Schadensersatzes deine Einnahmen mit einbeziehen.


    Oh und frohe Weihnachten.

    zu 1:
    vorher herausfinden? eigentlich gar nicht. Du müsstest dazu nämlich jeden Musiktitel identifizieren (was eh schon kaum möglich ist), dann den Komponisten dazu, dann prüfen ob der seine Rechte incl. dem Recht der Verwertung an den Publisher abgetreten hat was du sowieso nicht kannst.
    Versuche mit dem von Youtube gegebenen Tool die bereffende Stelle zu entfernen, spart dir viel Arbeit und der Ordnung ist genüge getan.


    Und: Youtube ist nicht die entscheidende Instanz die bestimmt ob ein Verstoß vorliegt, sondern das macht immer ein Gericht. Youtube wurde nur auferlegt, entsprechende Mechanismen einzubauen, um Verstöße nicht zu dulden. Der Umkehrschluss "Youtube mekert nicht => ist es ok" ist daher nicht zulässig. Und deshalb kann sehr wohl nach geraumer Zeit immer noch der Urheber erst vom Verstoß erfahren und sich melden.


    Edit: natürlich stimmt das von Schauerland gesagte, nur dass in dem Youtube System sich jeder als Urheber registrieren kann.


    zu 2:
    Youtube Library https://www.youtube.com/user/AudioLibraryEN oder wo ich mich gerne umhöre sind die Sachen von NCS https://www.youtube.com/user/NoCopyrightSounds wobei Du da strengenommen keine Garantie hast, dass der der die Musik dort einstellte tatsächlich der Urheber ist.


    zu 3:
    Nein dir Größe hat aufs Urheberrecht erstmal keine Auswirkung, denn du könntest genauso andersrum argumentieren: Wenn ich mit 20 Abos einen Track hochlade schauen den vielleicht 3 Leute an. Schaden durch nicht verkaufte Tonträger: 3 Euro. Das selbe auf einem Kanal mit 1 Mio Abos: Schaden 300.000 Euro. Weiters kann ich dazu nichts sagen, da ich weder in einem Netzwerk bin noch groß ^^ allerdings könnte ich mir vorstellen, dass wirklich Große mehr Rechte eingeräumt bekommen, und bezahlen dann nicht mit Geld sondern mit einer entsprechenden Reichweite auf dem Markt gekoppelt mit dem daranhängenden Werbeeffekt.


    Risiko in kauf nehmen? Nie. Ich versuche mich immer so weit es geht abzusichern und im Zweifel mache ich die Spielmusik auf 0.

    Mit nicht ganz zur derzeitigen Witterung aber trotzdem zumindest der Weihnachtszeit angepasstem Kanalbanner wünsche ich allen Forianern besinnliche Weihnachten und eine möglichst stressfreie Vorweihnachtszeit.