Hallo Herr Guwak,
entschuldigen Sie die lange Wartezeit. Hier die wichtigsten Antworten:
Welche Jugendschutzvorgaben gelten grundsätzlich für Online-Inhalte?
Für Online-Inhalte (Trailer, Download-Spiele, Foren, Browsergames, etc.) gelten die Vorgaben des Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV). Sind Inhalte jugendschutzrelevant (also können in den Bereich 6-18 oder den der indizierte Inhalte eingeordnet werden), muss der Anbieter der Inhalte sicherstellen, dass JMStV-konforme Jugendschutzmaßnahmen getroffen werden. Diese sind in der Regel technischer Natur (Sendezeitbeschränkungen, Perso-Check, Labeling für ein anerkanntes Jugendschutzprogramm). Je nach Stufe der Jugendschutzrelevanz sind unterschiedliche technische Maßnahmen erlaubt. Unter bestimmten Umständen kann bei Inhalten im Bereich 6 oder 12 auch auf technischen Jugendschutz verzichtet werden.
Was bedeutet dies für Let’s Plays?
Anbieter von Let’s Plays ist, wer das Let’s Play öffentlich zugänglich macht. Für das Let’s Play jugendschutzrechtlich verantwortlich ist:
- Bei YouTube: Der Betreiber des YT-Kanals (in der Regel auch der Ersteller der Datei)
- Bei Domains: Der Betreiber der Seite
Welche Let’s Plays können bei YouTube verbreitet werden?
YouTube nutzt derzeit in einem Pilotversuch das Labeling für anerkannte Jugendschutzsoftware. Dadurch können Betreiber eines YouToube-Kanals Inhalte im Bereich USK 0-18 jugendschutzkonform vertreiben, ohne eigene technische Jugendschutzmaßnahmen vorhalten zu müssen. Let’s Plays zu Spielen im Bereich USK 16 und USK 18 sind in diesem Fall also grundsätzlich zulässig. Die USK weist allerdings darauf hin, dass besonders blutrünstige Kill-Compilations oder eine zynische und menschenverachtende Kommentierung von Spielinhalten die Jugendschutzrelevanz von Inhalten zusätzlich erhöhen kann. Let’s Plays zu indizierten Medien auf YouTube bedeuten immer ein Verstoß gegen den JMStV. Inhalte aus indizierten Computerspielen können daher ausschließlich auf eigenen Webseiten bereitgehalten werden, die über JMStV-konforme Altersverifikationssysteme verfügen.
Beste GrüßePaul Dalg