Kann einen Strike bestätigen.
Durch einen Einspruch gegen einen Audiotrack, der Weltweit gesperrt wurde, bekam ich auch sofort einen.
Schlimmeres wird in der Regel nicht folgen, was eh schon ggf. schlimm genug ist. Anwälte gibt es aber eigentlich erst, wenn man anfängt auch gegen diesen Strike einen Einspruch einzulegen.
Bei Weltweiten oder gar schon Länderspezifischen Sperrungen sollte man EXTREM vorsichtig sein, was den Einspruch angeht.
Das ist überhaupt nicht mit der Situation zu vergleichen, wo einfach jemand etwas für sich für Werbeeinnahmen claimt. Da bleibt ein Einspruch in der Regel folgenlos, wird dann halt nur wieder geclaimt, wenn er abgelehnt wird.
Aber wenn man bei einer Sperrung einen Einspruch einlegt, bleibt das Video für die Dauer des Verfahren wieder in allen Ländern verfügbar... das wird dann entsprechend sanktioniert. Aber vor Gericht endet das halt aber in der Regel erst, wenn man dann auch gegen die Bestätigung der Sperre vorgeht.