Ah so, habe es mit Adsense verwechselt.
Danke für die Info!
*duckundwech*
Beiträge von Heisenberch zockt!
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Ein zweites Konto für einen zweiten Kanal.

Bzw. beim ersten habe ich leider das Adwords Konto zum rumprobieren erstellt, und mir ist so der 75€ Bonus entfallen.
Diesen Bonus hätte ich gerne beim zweiten Kanal.
75 Euro Bonus???
Hab ich da was verpasst?
Was ist denn das für ein Bonus? -
Dann liegt es zu 100% nicht daran.
Ich cheate nicht, bin selber Admin einer Community und verfolge das beinhart... : )Aber woran kann es denn sonst liegen?
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Nicht das ich wüsste...
Kenne "steams [lexicon]VAC[/lexicon]" zwar nicht, aber ich mache ich eigentlich nie etwas, was einen Grund für einen Bann geben würde... -
Ich kann bei [lexicon]Steam[/lexicon] seit ca. einer Woche nicht mehr auf die Spiele meines Kollegen zugreifen (mit welchem ich die Spiele-Bibliothek teile).
Die sind einfach weg.Ausser jene von ihm, welche ich bei mir installiert habe.
Aber um die zu spielen müsste ich ihm eine Anfrage schicken ob ich sie spielen darf...
Nur kommt dann eine Fehlermeldung "Autorisierung fehlgeschlagen (Account not found)".Ich habe mit dem Kollegen alles nochmals durchgesehen, die Einstellung stimmen alle.
Hat noch jemand dieses Problem?
Finde bei Google nichts darüber.
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Wenn ich Content-ID Videos habe, dann sind das immer [lexicon]Nintendo[/lexicon] Spiele..
Ich bestätige diese nicht, ich gehe auch nicht auf Fair Use ein sondern lass es einfach so stehen und gut ist.
Und was passiert dann?
Gar nix?
Bleibt das dann einfach so stehen für ewig? -
Wenn du mir sagst, wo das steht, dann glaub ichs dir
Ich dachte eigentlich, ich hätte das nun schon x-mal hier im Forum gelesen...
Aber vielleicht denke ich auch zuviel, ist auch einfach gerade zu heiss hier im Büro.
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Ich dachte eigentlich bis dato, den ersten Einspruch kann man problemlos einlegen, ohne Konsequenzen??
Die setzt es doch erst beim zweiten Einspruch, oder nun doch nicht? -
Danke, das mit die anschreiben wäre eine Idee, da hätte ich eigentlich auch selber drauf kommen können. : )
@RammSteiner-MiG: Stimmt, ich musste damals sogar etwas unterschreiben.
@[Dosenbierdose]: Denke ich eben eigentlich auch, ich schreibe die aber dennoch mal kurz an. -
SF ist öffentlich-rechtlich und die machen meist keine Probleme. Aber es ist ihr Material und wenn sie es darauf anlegen, können sie dagegen vorgehen. Übrigens kann da auch Content-ID mitspielen. Sie müssen diesen Beitrag oder teile davon nur auf ihrem Kanal hochgeladen und als ihr Material geclaimt haben.
Wie gross ist denn die Chance, das sie ein 20-jähriges 5.Min-Spezial in einer Jugend-Sendung von eben damals wirklich noch schützen?
Oder gar noch schützen wollen? -
Habe da mal auch mal eine rechtliche Frage.
Es gab vor ca. 20 Jahren mal einen 5-minütigen Beitrag über mich im Schweizer Fernsehen.
Diesen Beitrag würde ich nun gerne auf meinen Musik-Kanal hochladen...Weiss da jemand wie das rechtlich aussieht?
Klar ist, das [lexicon]youtube[/lexicon] keinen Content-Treffer finden kann.
Mir geht es eher darum, ob das Fernsehen da etwas dagegen hat?
Ist ja Copyright.
Aber; es ist 20 Jahre her, verfällt da irgendwann das Recht?
Möchte nicht noch eine Rechnung vom TV-Sender bekommen... -
Ich spiele einfach wenn ich Zeit und Lust habe.
Und dann nehme ich eben auch auf.Das heisst; ich produziere nicht bewusst im voraus, mache das aber praktisch automatisch, da ich meistens doch mehr als nur 15 Minuten (eine übliche Folgenlänge bei mir) täglich spiele.

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Mit einem Netzwerk, Mediakraft zB will nicht, dass du irgendeine Form von Copyright Probleme auf deinem Channel hast, auf meinem alten Musikkanal wurde sogar mal meine Partnerschaft mit RPM gekündigt, weil ich copyrightete Musik gemixt habe. :c
Ach so rum, alles klar, danke.

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Solange du nicht wirklich an einer Partnerschaft interessiert bist, nein
An einer Partnerschaft mit wem?
Sorry für die blöde Frage, aber auf welche Partnerschaft sollte das einen Einfluss haben? -
Ein Lied "nachahmen" ist ja genau eine Art von Cover-Version.
Wenn man als Band an einem Konzert eine Coverversion spielt, dann muss man das rein rechtlich gesehen der [lexicon]Gema[/lexicon] melden.
Und dann bekommt man eine Rechnung, da der Inhaber der Song-Rechte Geld haben will. -
Onlinevertrag mit elektronischer Unterschrift war es bei mir.
Sorry, kenne das nicht, wie sieht das denn genau aus?
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Da ich bei keinem Netzwerk bin, beschäftigt mich in letzter Zeit die folgende Frage; was passiert eigentlich vor der Aufnahme in ein Netzwerk?
Also ich meine; diese Verträge, wie werden die geschlossen?Bekommt man da per Post einen schriftlichen Vertrag, unterschreibt ihn, und schickt ihn zurück?
Oder geht das, ähnlich wie bei einem Download, via AGB`s akzeptieren?
Also "einverstanden" ankreuzen, und das gilt dann als unterzeichnet?Das wäre rechtlich ja kaum haltbar, oder?
Es kann ja auch einfach meine kleine Schwester da mal rumgeklickt haben.
Rechtlich bindend ist doch eigentlich nur meine persönliche Unterschrift, oder? -
Primär solltest Du vor jedem LP eine Duldungserklärung einholen beim Publisher.
Entweder per Mail, oder mal auf deren Webseite danach suchen.Ansonsten hast du dennoch nicht viel zu befürchten, keine Angst.
Wenn Du es bestätigst gehen ganz einfach die Rechte an dem Video auf den Antragsteller/Publisher über.
Da Du ja aber nichts an dem Video verdienst kann Dir das auch egal sein.Wenn Du Einspruch einlegst, dann passiert erst einmal längere Zeit nicht viel.
Irgendwann bekommst Du eine Nachricht, ob der Einspruch angenommen oder abgelehnt wurde.
Angenommen = alles ok.
Abgelehnt = auch alles ok, aber mit dieselben Konsequenz, wie wenn du von Anfang an auf "bestätigen" klickst.Was Du ganz einfach nicht machen solltest; wenn der Einspruch abgelehnt wurde nochmal Einspruch einlegen, denn dann geht das ganze rechtliche Wege.
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Grins, meine Leitung ist um einiges schneller als es der Test messen kann (download).

Für einmal ein Glück, Schweizer zu sein.
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Also ich würde sogar soweit gehen, das ich eine Folge eines LP zb. auch "Besser als Indiana Jones" nennen würde.
"Indiana Jones" ist zwar rechtlich geschützt, aber nennen darf man es sicherlich.
Sonst könnte ja keine Zeitung mehr etwas über einen Film schreiben, ohne das sie dafür bezahlen müssten, weil sie den Film-Titel verwenden.