Es wird immer Wege drumrum geben, aber trotzdem kann nicht Hinz und Kunz, der keine Ahnung hat, sich ne automatische Waffe kaufen oder Roofies erstehen.
Tu mir einen Gefallen und vergleiche virtuelle Güter nicht mit physischen Güter. Und bitte auch nicht Tomaten mit Planeten 
Urheberrechtsverletzung ist im Vergleich zu BtmG (und bei Roofies vorallem das danach), sowie Verstoß gegen das KrWaffKontrG ein Kavaliersdelikt. Es ist n bissl als würdest du das Klauen von Pflaumen aus Nachbarsgarten mit einem Banküberfall vergleichen.
Nächster Punkt: Es sind virtuelle Güter gegen physische. Physische Güter müssen geliefert werden. Sie müssen irgendwo hingeliefert werden, man muss sie abholen, hoffen dass es kein Honeypot ist. Man muss hoffen, dass man keinen Betrüger erwischt hat.
Virtuelle Güter Urheberrechtsverletzung: Man kauft ganz legal einen Account bei einem der OCHs, sucht sich seine Links und lädt runter. Die Wahrscheinlichkeit verfolgt zu werden ist niedrig, die höchste Gefahr stellen Viren da.
Man muss nichts abholen, Betrug ist unwahrscheinlich, außer vll. bereits erwähnte Viren, geliefert werden muss es auch nicht und die Strafen sind vergleichsweise zu deinen Beispielen sehr niedrig.
Dazu ist die Hemmschwelle bereits jetzt niedrig. Wieviele Leute gucken Streams und wieviele laden Krams runter. Die Antwort auf beides: Viele. Einfach weil das Unrechtsbewusstsein bei sowas nicht sonderlich hoch zu sein scheint.
Zum Thema Wirksamkeit von Verboten: Ziemlich verbreitet ist es Horrorfilme zu kennen, welche in DE entweder indiziert oder beschlagnahmt sind. Wieso ist das so. Nun abgesehen von Downloads gibt es die einfach Möglichkeit von Streams. Scheint also sehr wirksam zu sein ^^.
Ich kann mich noch recht gut an meine Schulzeit erinnern, wo es zum guten Ton gehörte Horrorfilme Uncut zu gucken (Hostel 1 und 2, komplette SAW-Reihe, Carver usw). In Anbetracht der Tatsache, dass die Dateien bei den Leutchen auf der Festplatte vorlagen und die wenig bis keine Ahnung von Computern hatten würde ich vermuten, dass es nicht sonderlich schwer ist etwas zu downloaden 
wenn man erwachsen ist, kann man alles legal erwerben, solange nicht strafrechtlich relevant. Indizierung und Beschlagnahmung dient lediglich dem Schutz Minderjähriger (Webe und Verbreitungsverbot), nicht dem Aussperren des mündigen Käufers. Als Erwachsener kann man (fast) jeden Scheiß legal erwerben, wenns um Games geht.
Na wie bezieht man denn auf legalem Weg beschlagnahmte Titel? Soweit ich weiß muss man dafür ins Ausland fahren, dort eine geringe Menge einkaufen (sonst könnte es ja gewerblich sein) und darf sie dann mitnehmen.
Versand eben solcher Artikel ist mWn nicht gestattet bzw. wird es, sofern es beim Zoll aufläuft vmtl. eingesackt. Innerhalb von DE ist der Verkauf von beschlagnahmten Titeln nicht gestattet.
Je nach Beschaffenheit haste dann noch weitere Probleme (Aktivierung auf Steam z.B.).
Das es meistens wohl dennoch durchkommt, da es einfach nicht kontrolliert wird, ist wieder ein anderes Thema. Gleichzeitig machst du dich soweit ich weiß dennoch nicht unbedingt strafbar (ach ich liebe konfuse Gesetze).
http://www.pcgames.de/Spielema…kreuze-in-Spielen-696225/
Das ganze tut aber recht wenig zur Sache, da es ja eig. um Kinder und Killerspiele geht. Wie ich ja erwähnt habe, sind diese gesetzlich bereits verboten. Erwachsene sollten ja damit recht wenig zu tun haben, da es ja mündige Bürger sind 