1. ja ihr habt nen Strike bekommen - und nach 6monaten verfällt dieser. Solange könnt ihr geplant und thumbnails und länger als 15minuten nicht nutzen, soweit ich weiß.
2. das ist oft das problem - einfach eine passende Option auswählen und dann in der textbox in der man zusatzeinträge machen kann, den screenshot posten.
3. ja, die maßnahme wegen urheberrechtsbeschwerden heißt, das ihr einen Strike bekommen habt.
4. Nein kann er nicht - fast niemand kann etwas gegen einen Strike tun. Ist er einmal ausgesprochen kann er nicht so schnell, wenn überhaupt, zurückgenommen werden.
5. auch da gibt es keine Kontaktmöglichkeiten - höchstens das Google/Youtubeforum.
6. entweder neuen Kanal wenn ihr die Funktionen braucht, oder 6 monate chillen und ohne die zusatzfunktionen auskommen 
wenn eine Anfechtung zurückgewiesen würde, würde ich es nicht erneut probieren - vorallem nicht wenn es sich um musik von vielleicht größeren Leuten handelt. Youtube schaut sich nachweise selten an .. so ist das leider.