Wie ist das die Rechtslage, würde mich mal interessieren.
Naja, auf YouTube gelten die Richtlinien der Plattform. Ich würde mal behaupten, dass du Urheberrechtsschutztechnisch safe wärst, wobei ich nicht weiß, ob "Tasteneingaben und Mausbewegungen" bzw. "Controllereingaben und Analogstickbewegungen" unter das Urheberrechtsgesetz fallen.
Dann könnte ich ja theoretisch auch auf zum Beispiel Gronkhs YouTube Kanal gehen und ein Video reporten, weil der ein Game von mir zockt obwohl ich Ihm nichts schriftliches gegebn habe, das er das auf YouTube veröffentlichen darf.
Ja, könntest du. Wenn du in der Position wärst, dass er ein Spiel spielt, an welchem du die Bild- und Tonrechte hast.
Allerdings geht es hier um etwas anderes: Hier wird Nutzergenerierter Content, der von jemand anderem stammt, von dir aufgezeichnet und er beschwert sich deswegen bei dir. Ich weiß ehrlich gesagt nicht, ob das rechtlich überhaupt ein Streitthema sein kann. Aber YouTube wird sicher im vorrauseilenden Gehorsam das Video erst runternehmen und dann sagen "macht das unter euch aus".
Aber es gibt da ja eh so eine Faustregel im Internet: Wenn du etwas, das dir nicht gehört, zeigst, ohne, dass du es in einen anderen Kontext gebracht hast oder die Erlaubnis hast, geh mal davon aus, dass sich früher oder später jemand - mit Recht - beschwert.