Artikel 17 Zweites Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts

  • Hallo, weiterführend zu diesem Thread: Upload-Filter für YouTube u.s.w. [Copyright-Schutz Artikel 13]


    Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat mehrere Schreiben bezüglich Artikel 17 und mit unter jener Umsetzung veröffentlicht. Verlinkungen findet ihr in den Zitaten, Spoilern und ganz unten nochmal die wichtigsten Dokumente des bmjvs.


    Interesannt sind mitunter diese Eckdaten. Siehe Tiemo (mit e) Wölkens Meinung, Minute 2:30.

    b) Plattformen müssen Nutzern die Möglichkeit geben, sich beim Upload auf eine gesetzlich oder vertraglich erlaubte Nutzung berufen zu können(„Pre-flagging“).


    c) Kennzeichnet ein Nutzer einen Upload als erlaubte Nutzung, so darf die Plattform diesen Inhalt nicht blockieren(„Online by default“).Dies schützt insbesondere die Meinungsfreiheit in aktuellen Debatten.


    d) Eine Ausnahme hiervon gilt nur für offenkundig rechtswidrige Uploads, etwa wenn der vom Nutzer hochgeladene Inhalt zu mehr als 90% mit einem vom Rechtsinhaber gemeldeten Werk übereinstimmt,wie etwa bei vollständigen Filmwerken, die in der Regel für Upload-Plattformen nicht lizenziert sind.

    Artikel 17 muss in Deutschland umgesetzt werden, das Bundesministerium für Justiz hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der als Diskussionsgrundlage dienen soll. Alle dafür notwendigen Unterlagen inklusive der E-Mail, an die man Feedback schicken soll, findet ihr auf


    Hier nochmal die Wichtigsten Dokumente aufgelistet, siehe: https://www.bmjv.de/SharedDocs…echt-dig-Binnenmarkt.html

    • Den Text des Diskussionsentwurfs für das Zweite Umsetzungsgesetz vom 24. Juni 2020 finden Sie hier.
    • Eckpunkte zur urheberrechtlichen Verantwortlichkeit von Upload-Plattformen sind hier verfügbar.
    • Ein FAQ-Dokument finden Sie hier.

    Weitere Infos:

    • Der Diskussionsentwurf für das Erste Umsetzungsgesetz ist hier verfügbar.
    • Informationen
      zu den europarechtlichen Vorgaben und zur öffentlichen Konsultation, die das BMJV im Sommer 2019 durchgeführt hat, sind hier hinterlegt.
  • Es gab bis zum 6 November die Möglichkeit zum Referentenentwurf bezüglich Artikel 17 Stellung zu nehmen. Dies haben unteranderem nun einige YouTuber getan bzw haben jene von Peter Smits unterschrieben. Diesbezüglich wurde heute auch ein Video hochgeladen, ich hatte leider ganz vergessen dass es dieses Thema ja auch nocht gibt. Creatorn sei dank dass man mich daran erinnerte.


    Hier ist die Stellungnahme von Peter Smits ganz unten seht ihr jene Creator welche unterzeichneten samt Plattformen auf denen sie Aktiv sind plus Zahlen. https://drive.google.com/file/…_DNDB2DO1xprINQZF9av/view


    Hier ist das Video von Peter Smits in dem er seine Stellungnahme durchgeht, und aus dem Referentenentwurf aufgreift welche Vorschläge vom Bundesministerium er gut findet und welche eher nicht. Wie zum beispiel die "Legalisierung" der Memes (Gut) (3. Artikel 3 § 6: Maschinell überprüfbare gesetzlich erlaubte Nutzung)

    [Externes Medium: https://youtu.be/Heuvd-dk9B4]

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