Falsches Urheberrecht für "Das Testament des Sherlock Holmes"?

  • Yoho, ihr lieben,


    ich habe eine Frage bzgl. Urheberrecht/Monetarisierung...


    Das Spiel "Das Testament des Sherlock Holmes" (PC-Version) wurde von Frogwares entwickelt und von Focus Home Interactive veröffentlicht. Frogwares und Focus Home Interactive ermutigen Youtuber Let's Plays zu ihren Spielen hochzuladen und erlauben auch die Monetarisierung.


    Ich habe gerade den ersten Teil meines Let's Plays hochgeladen und nun funkt ein Urheberrecht von Atlus dazwischen... Atlus ist der Publischer der [lexicon]XBox[/lexicon] 360 und [lexicon]PS3[/lexicon] - Version (siehe hier: http://atlus.com/atlus-titles/…=23#upcp-user-tab-panel-1). Bei der Beanstandung wird visueller Inhalt von knapp 3 Minuten genannt (Minute 17:52 - 20:41)


    Kann ich da irgendwie Einspruch erheben? Sollte ich lieber die Finger davon lassen? Oder erstmal warten, ob bei Teil 2 auch Urheberrechtsansprüche geltend gemacht werden?


    Alles Liebe und schonmal vielen lieben Dank für Eure Antworten,
    Rejja

  • Ich würde es mal mit dem Einspruch erheben und dazuschreiben, dass eben diese Version nicht von Atlus vertrieben wird, sondern von Focus Home Interactive und diese die Monetarisierung gestatten. Wenn du Glück hast, liest das ein Beauftragter von denen und zieht den Anspruch zurück. Wenn du Pech hast, bleibt der Anspruch bestehen. Aber viel mehr passiert nicht.

  • Nun sie ermutigen ihre Spieler nur, was zwar heisst das wir es letsplayen dürfen aber noch keine absicherung ist.
    Lets playst du die [lexicon]xbox[/lexicon] oder [lexicon]PS3[/lexicon] version? Denn wenn nicht hat atlus hier keine macht.

  • Ich kann da ja mal aus Erfahrung sprechen, denn genau das hatte ich auch bei dem Spiel.... selber Anspruch.


    Ich habe Einspruch erhoben mit ausführlicher Begründung, Verweis auf die Seite von Focus Home und den "TERMS FOR MONETIZING OUR GAMES ON YOUTUBE"


    Nach knapp einem Monat ist das aus den Urheberrechtshinweisen auf Youtube verschwunden... also wurde mir anscheinend recht gegeben.

  • Julien Ah Super! Dachte schon, daß ein Einspruch perse nicht gut aufgefaßt wird und es zu einem Strike führt, wenn man kein Recht bekommt!


    Das Risiko auf einen Strike gibt es üblicherweise erst, wenn man einen zurückgewiesenen Einspruch noch mal einreicht, also quasi doppelt. ;) Davor kann dir nichts passieren (außer in ganz speziellen Fällen).

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!