Find das gar nicht so schlimm, bei mir sind vor allem die Tastatur- und Mausgeräusche deutlich lauter (gut, liegt auch etwas an der Gaming-Maus), aber der Rest ist doch zeimlich normal. Klingt nach ner ziemlich lauten Standuhr, und wenn man das Getränk so auf den Tisch stellt ist es klar das man das hört
Deinen Beschreibungen nach hatte ich jedenfalls was weitaus schlimmeres befürchtet.
Beiträge von Foxhunter
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Facebook ist doch einfach nur noch ein Sammelplatz für Assis. Aus meiner Sicht ist es einfach tot und wenn ich mir anschaue was ich so in den letzten zwei Jahren dort gemacht habe, wird es auch nicht besser. Außerdem bin ich zu Faul Twitch/YouTube zu verlassen wenn es um Streams geht, mir reichen die zwei Plattformen.
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Genau das steht 3 Seiten weiter vorne aber Mr: Oberschlau, der ja jeden Thread vollspamt, musste halt mal wieder endlos diskutieren weil er unbedingt, wie überall, im Mittelpunkt stehen will....
Haha, ich feier dich brutal
Irgendwie tust du mir einfach leid 
Da würde ich aber zugegeben lieber die 20€ (je nach Bundesland unterschiedlich) für die einmalige Gewerbeanmeldung zahlen. Steuerberater scheint mir die deutlich teurere Alternative.
Wenn du Glück hast verrät er dir das was du wissen musst im Rahmen der Erstberatung, die ist oft kostenlos. War damals auch überrascht das sich meiner dafür fast eine Stunde Zeit genommen hat und ein Großteil geklärt werden konnte. Der zweite Termin war dann dezent teurer
Versuchen kann man es. -
Weißt du Kumpel, wenn du dich so mit mir unterhälst geht es links rein und rechts raus - aus diesem Schädel.
Und als Info für dich:
Natürlich auch hier keine Rechtsberatung sondern nur meine persönliche Meinung
Küsschen! -
@UndiscoveredLP Wen meinst du?
Er meint mich, weil ich es gewagt habe zu sagen das es nicht so kompliziert ist wie es einige machen wollen. Aber das ist egal, er kann mich sowieso nicht leiden und solche Dinge sind ein gefundenes Fressen für ihn

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Du klickst in OBS oben links auf Datei, und dann ist der zweite Punkt direkt "Remuxe Aufnahme". Dann wählst du deine OBS Aufnahme aus, im nächsten Schritt den Speicherort, klickst auf Remuxen und lehnst dich zurück.
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Naja oder eben einfach aus OBS heraus direkt remuxen, oder halt mit dem Tool deiner Wahl. Meine OBS Aufnahmen sind mäßig spulbar, es geht aber dauert immer einen kleinen Moment. Nach dem remuxen kein Problem mehr. Da ich es ohnehin machen muss um von mkv in mp4 zu wandeln ist es aber kein Beinbruch für mich.
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Kleingewerbe... Steuern... Spenden melden... Netzwerkabgaben... Man man man, gut das ich nicht Monetarisiere, das spare ich mir viele Nerven.
Das ist leider das was solche Diskussionen dann immer begünstigen: Das Gefühl es wäre alles extrem kompliziert. Dabei ist es das eigentlich gar nicht. Also lass dich nicht entmutigen, solltest du mal in die Situation kommen ein Kleingewerbe anmelden zu müssen, wirst du das locker hinbekommen

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Hmm ... Die Spam-Kommentare nehmen jetzt aber tatsächlich bei mir wieder zu... Alle wollen sie, dass sie ihr Chanel abonniere. Verdammte Parfum-Verkäufer.
Stehen meine Chancen besser wenn ich dich bitten würde den Boss zu abonnieren?

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Tattoos mag ich nicht, die Zeit der Bärte ist auch irgendwie vorbei. Die hatte ich mit ~ 22 bis 25, da bin auch mit mit Bart durch die Gegend gelaufen. Heute ist es eher so das ich mich auch mal 2-3 Tage nicht rasiere wenn ich keinen exorbitant wichtigen Termin habe wo es Sinn macht sehr gepflegt zu erscheinen. Danach kümmert sich mein Trockenrasierer um den Wildwuchs.
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Beispielhaft meine Einstellungen, damit du weißt wie es da aussieht in OBS:
Bedenke das du bei den Einstellungen (CQP) ggf. experimentieren musst, keine Ahnung was deine Grafikkarte schafft. In meinem Beispiel ist es eine neuere 1060 6G.
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Meint ihr es wird ein... sagen wir mal "signifikanter" Anteil an Youtubern die denken "ich mach mal paar Videos und bims dann raich lul" hinwerfen werden nach dieser Änderung? Also mit signifikant mein ich, dass der Anteil so groß ist, dass man für sich selber ggf. n positiven Effekt in den Analytics beobachten kann, weil weniger Angebot da ist?
Nein. Da vermutlich diejenigen die das betrifft von der Regelung nicht viel mitbekommen werden. Und selbst wenn, bei der Masse die auf YouTube ist, müsste es sich wahrscheinlich im zweistelligen Prozentbereich befinden was die Aufgaben betrifft, damit man als kleiner Kanal was großartig mitbekäme.
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Denke das Video soll suggerieren: Ich weiß wovon ich rede und wers genau wissen will, soll mein Mandant werden.
Macht euch mal den Spaß und fragt mal was an, Apothekenpreise

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ch frage mich gerade ob ich nun dir glauben soll oder dem Herrn Solmecke
Hm, das Video ist aber doch sehr oberflächlich gehalten finde ich.Mir geht's eigentlich um die Gewerbepflicht, dass die Einnahmen auf der Steuer angegeben werden müssen ist selbstverständlich.
Naja, also zunächst mal gehts ja da um Webseiten in dem Zitat und darum das du laufende Kosten hast. Die hast du erstmal nicht wenn du YouTube als Plattform nutzt. Zweitens ließe sich darüber zumindest diskutieren ob ich wirklich keine Gewinnerzielungsabsicht habe, nur weil etwaige andere Kosten höher sind. Dann würde sich doch automatisch jeder die Frage stellen wieso ich dann am AdSense Programm teilnehme. Das sind alles so Dinge die man klären muss, weshalb es immer wieder nett ist wenn die Leute einfach ohne Begründung sagen "Ne du brauchst kein Gewerbe oder sowas, mach einfach".
Anderes Beispiel: Robert Lewandowski spielt Fußball... wird er für bezahlt, nutzt seinen Körper... Dann macht er Werbung für eine Rasierermarke... wird er für bezahlt, nutzt seinen Körper... gleiche Einkunftsart?
Also du möchtest mir nun erzählen, dass ich Werbung auf YouTube schalten kann ohne Videos. Ich meine, darauf argumentierst du doch gerade hin?
--->Das Geld was man bei Youtube verdient erzielt man nicht durch selbständige Tätigkeit sondern durch das schalten von Werbung und somit durch die Teilnahme am wirtschaftlichem Verkehr.
--->
Eine Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr liegt dann vor, wenn der Gewerbebetrieb für Dritte erkennbar am Markt seine Leistungen gegen Entgelt anbietet. Eine Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr liegt bereits dann vor, wenn der Gewerbetreibende für nur einen Auftraggeber tätig wird.
-> http://www.steuerlinks.de/steu…g-wirtschaftsverkehr.html
[...] Er muss also mit Gewinnerzielungsabsicht nachhaltig am Leistungs- oder Güteraustausch teilnehmen
Der einzige mir erklärbare Fall wo ich das Geld nun also nicht durch die Tätigkeit des Videos erstellens bekommen würde, wäre wenn mir jemand die Videos einfach gibt und ich sie hochlade und monetarisiere. Ändert aber an der ganzen Thematik hier wenig. -
Der Werbetreibende zahlt dir das Geld für das zur Verfügung stellen eines Werbeplatzes im Rahmen deines Videos
Das Video ist unumgängliches Mittel zum Zweck, so wie das Sägewerk ohne Bäume keine Bretter herstellen kann. Da zahlst du ja auch für den fertigen Fußboden und nicht für den Baum im Wald. -
Das Geld was man bei Youtube verdient erzielt man nicht durch selbständige Tätigkeit sondern durch das schalten von Werbung und somit durch die Teilnahme am wirtschaftlichem Verkehr.
Und was genau muss man machen um daran teilzunehmen? Achso, Videos hochladen...

Gehört es mir sobald es auf dem Adsense Konto ist?
Sorry, hab Kaufmann gelernt und drücke mich manchmal noch so aus als säße ich noch bei den Arbeiten
Mit "auf dem Papier dir gehört" meinte ich es ist auf deinem Konto angekommen
Und die Seite bestätigt ja im Grunde auch nur das was ich zu der ganzen Sache schrieb:ZitatAlles anzeigenIn jeden Fall müssen die AdSense-Einnahmen in der Einkommensteuer
angegeben und ggf. versteuert werden. Dort kann man aber natürlich auch
die Kosten abgeben, die dabei entstehen (Webspace …).Für Selbständige bzw. Privatleute mit Gewerbeschein sind es „Einkünfte aus Gewerbebetrieb gem. § 15 (1) Nr. 1 EStG“.
Für Privatpersonen sind es „sonstige Einkünfte gem. §22 EStG“.
Allerdings gilt hier eine Freigrenze von 410 Euro im Jahr. Viele AdSense-Nutzer fallen meiner Erfahrungen nach unter diese Grenze. Erst wenn mehr als 410 Euro pro Jahr mit sonstigen Einkünften erzielt werden, müssen diese komplett versteuert werden.Die Freigrenze kann man hier durchaus mit dem Beispiel meiner eBay Verkäufe gleichsetzen. Rein theoretisch kann man also bei den kleinen Mengen die reinkommen argumentieren das es keine wirklich "berufliche" Tätigkeit ist. Allerdings kann die Gegenseite sagen das man um die Gewinne zu erhöhen ja regelmäßig Videos auf YouTube veröffentlicht. In etwa so wurde mir das auch mitgeteilt von meinem Berater als ich angefangen habe. Da ich ohnehin selbstständig bin, habe ich YouTube quasi einfach mit in die vorhandene Firma von mir integriert. Ansonsten hätte auch ich versucht das über ein Kleingewerbe zu regeln bzw. zu schauen ob ich es so durchbekomme (mir wurden aber geringe Chancen in Aussicht gestellt).
PS: Inwiefern ein AdSense Konto wirklich relevant bei den Steuersachen ist weiß ich nicht. Ich möchte aber einfach mal einwerfen das Guthaben auf z. B. PayPal Konten auch berücksichtigt werden (müssen), und auch da ist es ja so das diese Konten eingefroren werden können. Das gilt ja auch für Bankkonten, auch da ist das in Extremfällen möglich. Also zu sagen ist ja nur AdSense ist wahrscheinlich auch wieder eher so im Graubereich. Werde dazu im Laufe des Jahres hoffentlich mehr erfahren, weil wir derzeit ein Projekt umsetzen wo wir dann wohl auch mit AdSense Konten arbeiten müssen.
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Der einzig richtige Weg, ist der Weg zum Steuerberater aber das wollen ja solche Trolle wie du nicht kapieren.
Taschentuch? Du trollst doch, ich weiß genau worauf die anspielst und wieso du immer nur deinen Steuerberater erwähnst. Wie hast du denn deine "besondere Berufsqualifikation oder eine schöpferischen Begabung" nachgewiesen? Die wenigsten werden es durchkriegen als Freiberufler und schon gar nicht wenn sie einfach irgendwelche LPs raushauen, also bleibt nichts anderes als der Gang zum Gewerbeamt.Um einen Gang zum Steuerberater oder zumindest dem Finanzamt kommt ohnehin nicht jeder drumrum, insofern wird es spätestens da Erleuchtung geben. Wieder eigene Erfahrung: Nehmt was für den Zeitvertreib mit, man wartet trotz Termin mitunter über ne Stunde
Oder sobald es auch die Kosten deckt bzw überschreitet (Gewinn) ?
Du verdienst Geld ab dem Moment wo es auf dem Papier dir gehört. Geld verdienen heißt nicht Gewinn, bitte nicht durcheinander werfen. Ich verdiene auch Geld wenn ich insgesamt einen Verlust ausweise. In dem Fall reicht das verdiente nur nicht aus um die Kosten zu decken, verdient habe ich aber trotzdem.
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Genau, lass es doch einfach. Oder erzähl doch mal wie du meinst das es wohl richtig wäre. Die Regelungen dazu kannst du dir sogar online ansehen, du wirst erschreckende Parallelen zu meinem Beitrag feststellen.
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Nenn doch einfach Gerät und Anbieter, wo ist das Problem?
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Hier steht schon wieder viel komisches Zeug.
Man "Muss" überhaupt kein Gewerbe anmelden. Hört bitte auf so einen Schwachsinn zu schreiben wenn ihr keinerlei Ahnung habt. Wir hatten das Thema hier schon sooft und jedesmal stand falsches Zeug drin.
Du brauchst als Youtuber nicht automatisch ein Gewerbe. Punkt. Alles andere erklärt dir gerne dein Steuerberater und kein Internetforum der Welt!
Wenn du mit YouTube Einnahmen erzielst brauchst du wenigstens ein Kleingewerbe. Es sind Einnahmen aus selbstständiger Arbeit und diese sind entsprechend anzugeben. Ein (Klein)Gewerbe ist dann nötig wenn eine regelmäßige Tätigkeit mit Gewinnabsicht zu erkennen ist, sprich verkaufst du 20x im Jahr was auf eBay brauchst du dafür kein (Klein)Gewerbe, machst du aber regelmäßig YouTube Videos und monetarisierst oder bekommst durch irgendeine anderen Quelle darüber Geld, brauchst du ab dem ersten Cent mind. ein Kleingewerbe.
Was ihr hier schon wieder durcheinanderwerft sind Gewerbe und Kleingewerbe.Ich meine sogar gelesen zu haben dass man gar kein Gewerbe anmelden kann, wenn die Kosten die man absetzt deutlich die Einnahmen übersteigen. Irgendwas mit Negativ Gewerbe.
Man kann sogar eine Strafe bekommen, wenn man drei aufeinanderfolgende Jahre nur Verlust macht...
Wie gesagt, werft ihr hier schon wieder alles durcheinander. Bei einem Kleingewerbe zahlst du z. B. keine Gewerbesteuern bis zum gültigen Freibetrag (erzielter GEWINN nicht Umsatz) (hab ich nicht im Kopf, glaube es waren 24.000 Euro/Jahr). Wenn du nichts zahlst kannst du auch nichts wieder bekommen, da eine vereinfachte Buchhaltung gilt (G+V Rechnung reicht) kannst du dir nichts vom Staat wiederholen - du hast ihm nichts gegeben. Wenn du jedoch mehr als 17.500 Euro im Jahr umsetzt (ich glaube in mind. 2 Jahren in Folge) kommst du wieder in die Zone wo der Kleingewerbestatus nicht mehr ausreicht, dann musst du die Kleinunternehmerregelung verlassen und umfirmieren in ein "normales" Unternehmen. Dann hast du die Möglichkeit bei der Steuererklärung wesentlich mehr zu machen und auch zurück zu bekommen, jedoch brauchst du auch eine Umsatzsteueridentnummer und wirst somit Vorsteuerabzugsberechtigt. Erst wenn du in diesem Status angekommen bist kannst du theoretisch eine Strafe bekommen wenn du keine Gewinnerzielungsabsicht hast. Wie gut das funktioniert sieht man an Zalando.
So lange du ein Kleingewerbe hast brauchst du nichts zu befürchten. Wenn du nichts machst reicht ein jährlicher Bericht in Form eines Zweiteilers indem du das Finanzamt darüber aufklärst das dein Gewerbe in dem Jahr ruhte.
Wenn man einfach nur YouTube Videos macht und keine Einnahmen erzielt braucht man, und das ist richtig, kein (Klein)Gewerbe. Sobald Geld fließt muss man tätig werden.
Natürlich auch hier keine Rechtsberatung sondern nur meine persönliche Meinung, aber da ich in meiner Laufbahn als Selbstständiger alle diese Phasen mitgemacht habe hab ich noch recht gut im Kopf, wie das funktioniert.