Beiträge von The Goeppi Show

    Sich also rechtlich absichern & zusätzlich seine Wohnadresse Anonym halten ist dumm? k.. Wieder etwas neues Gelernt.

    grundsätzlich natürlich nicht, aber meiner Meinung nach machst du dir zu viele Gedanken darüber.
    Erstens sind die meisten im Internet einfach nur Schwätzer; versteckt hinter der (geglaubten) Anonymität machen sie auf große Hose; das würden die sich niemals außerhalb des Netzes trauen. Dazu kommt, dass die allermeisten Internetamöben, die mit großspurigen Pöbeleien aufwarten, nichtmal wissen, dass es sowas wie ein Impressum gibt. Und dazu kommt noch, dass es eine Menge Energie und Aktionismus bedarf, um jemanden tatsächlich aufzusuchen. Die Chance, dass du dir so jemanden durch deine Youtube-Aktivitäten anlachst, sind verschwindend gering.
    Die meisten dieser Schwätzer blicken ja nicht mal, dass Beleidigung, Drohung und co. auch tatsächlich im Internet strafbar sind. Von daher würde ich mir über solche Schmalspurpfeifen keine Gedanken machen. Die meisten sind wahrscheinlich noch minderjährig und haben außer ner großen Klappe nix aufm Kasten.


    Für solche Bauern hart verdientes Geld aus dem Fenster zu werfen, halte ich für übertrieben. Deine Sorge in allen Ehren, aber das ist einfach zu weit gedacht.

    Die Gefahr, sich eine Vire zu downloaden ist sehr hoch.

    würde ich so gar nicht mal unterschreiben. Es ist leicht, sich Adware oder irgendwelchen Käse einzufangen, aber richtige Viren ist schon schwieriger. Ich habe eine lange Zeit viele Sachen aus den zweifelhaftesten Quellen heruntergeladen und trotz all dieser Aktivitäten hatte ich nie einen Virus. Und das teilweise ohne Schutz oder nur mit Freeware-Antivirus.

    Da sich viele widerum nicht gänzlich einig sind. Hier nochmal die Frage: Brauch ich ein Impressum auch wenn ich gar nichts verdiene mit YouTube? Oder auch für nichts Werbung mache?

    Ja.


    Ich halte mich mal kurz. Bedeutsam sind § 5 TMG und § 55 RStV. Laut § 55 RStV besteht eine eingeschränkte Impressumspflicht, sofern du Telemedien anbietest, die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dient. Du wirst die Videos nicht exklusiv für eine auserwählte Gruppe machen und die Allgemeinheit hat Zugriff, also fällst du darunter und müsstest schon mal mindestens Namen und Anschrift angeben.


    Die Impressumspflicht von § 5 TMG spricht von geschäftsmäßigen, in der Regel gegen Entgeld angebotenen Telemedien. Meines Wissens nach ist die Definition von "geschäftsmäßig" und "in der Regel gegen Entgeld" relativ weitläufig, sodass auch YouTube-Videos darunter fallen müssten. Aber da habe ich gerade die Begründung nicht im Kopf. Da wäre dann neben Anschrift und Name auch E-Mail nötig.

    Hallöchen, mein Bruder sucht einen neuen PC und ich wollte mal nach eurer Meinung zu einem Build fragen


    PC nur für Gaming oder auch für Let's Plays?
    nur Gaming


    Willst du einen neuen PC oder aufrüsten?
    neu


    Soll der Händler auch zusammen bauen?
    selbst zusammenbauen


    Willst du den Prozessor übertakten können?
    nein


    Brauchst du noch etwas? (z.B. Windows, Bildschirm, ...)
    Windows 10


    Hast du konkrete Vorstellungen?
    nein


    Sind schon Teile vorhanden? Wenn ja, welche?
    die komplette Peripherie


    Was ist dein maximales Budget?
    1500 €

    kostenlos hat ja @sem schon vorgeschlagen.


    Ansonsten gibts noch die Movie Studio Platinum Suites von Sony (jetzt Magix); die 12er Version gibts für 36 Euro und die 13er für 44 Euro. Falls man auf das "Sony-Feeling" steht ohne gleich Vegas Pro kaufen zu wollen (wäre auch mit Kanonen auf Spatzen)


    OBS ist keine Videoschnittsoftware, sondern auch ein Capture-Programm wie Fraps, Dxtory (außer, dass es noch streamen kann)

    Ich hatte es eher so verstanden, dass er den internen Speicher der PS4 komplett umgehen und alle Daten direkt über USB ausgeben lassen wollte – dass man nachträglich die Videos per USB kopieren kann, ist ja dann nur halbwegs sinnvoll. Aber gut, vielleicht reicht es für seine Anforderungen ja auch aus.

    ja das glaube ich auch, hatte meine Anwort eher als Ergänzung gesehen (sehe grade ist dämlich formuliert von mir :D )

    doch, das geht schon (die Frage ist, wie praktikabel das Ganze ist) und nur mit Umweg über den Speicher


    Zitat

    Zum Kopieren von Videos und Screenshots auf den USB-Stick müsst ihr das Spiel verlassen. Steckt einen FAT-formatierten USB-Stick in einen freien USB-Steckplatz eurer Playstation 4 und ruft danach im Hauptmenü die Rubrik Einstellungen auf. Öffnet erneut die Systemspeicherverwaltung, gefolgt von Aufnahmegalerie und eurem gewünschten Spiel. Wählt ein Video aus, drückt die Options-Taste und wählt „Auf USB-Speichergerät kopieren“. Es folgt ein Auswahlmenü, in dem ihr vor jedes Videos, das ihr kopieren möchtet, ein Häkchen setzen könnt. Drückt auf kopieren, um den Kopiervorgang zu starten.

    • FAT-formatierten USB-Stick in freien USB-Steckplatz der PS4 stecken
    • Einstellungen/Systemspeicherverwaltung/Aufnahmegalerie/Spielname aufrufen
    • Einen Screenshot oder einen Videoclips wählen
    • Options-Taste drücken und „auf USB-Speichergerät kopieren“ wählen
    • Im Auswahlmenü Häkchen vor die gewünschten Videos und Bilder setzen

    http://www.g-zockt.de/screensh…d-auf-usb-stick-kopieren/

    Auf die ich mich aber niemals verlassen würde. Nichts gegen die Leute, aber hier kann dir niemand rechtlich sichere Aussagen geben

    das dürfen wir auch gar nicht; eine rechtiche Beratung dürfen nur bestimmte, ausgebildete Personen geben.
    Das hier ist auch keine Rechtsberatung, sondern einfach nur Hinweise von Leuten, die sich damit beschäftigt haben. Ist aber mit jedem sensiblen Thema hier im Forum so. Egal ob rechtlich, steuerlich etc. Das sind nur Meinungen und Erfahrungsberichte; auf keinen Fall sichere und definitive Aussagen.

    Danke für die Info, H3adless, das hab ich nicht gewusst. Ich dachte, sobald ich Videomaterial mit Spielen ab 18 (CoD & Co.) bei YouTube verbreite, müsste ich strenggenommen sogar eine Altersbeschränkung für das Video machen; hatte mich schon gewundert, warum das niemand macht und dachte immer, die lassen es einfach alle drauf ankommen wegen der Monetarisierung

    die Alterskennzeichnung ist nach deutschen Recht nicht ausreichend, da keine Kontrolle herrscht. Nach deutschen Recht bräuchtest du ein sichere Altersverifizierung oder du dürftest gewisse Inhalte erst nach 20 bzw 22 Uhr zeigen (wie im Fernsehen); beides ist bei Youtube nicht möglich.
    So eine Markierung ist zwar nett und moralisch richtig, rechtlich aber kein Unterschied zu "nichts machen".

    Du sprichst an, dass das Kind mit dem Video Geld verdient? Das stimmt zunächst auch. Denn dann ist es keine Freizeitaktivität mehr. Ich vermute aber mal, dass die Werbeeinnahmen (sofern es die einzigen sind) in diesem Fall so gering bzw. nicht existent sind, dass dies vernachlässigt werden kann. Wenn von vorne herein ein Gewinn mit dem Video erzielt werden soll, dann sieht es natürlich anders aus. Ich kann dir nur nicht ganz folgen welche "rechtlichen Vorteile" du sonst meinen könntest.

    es ging mir darum, dass beschränkt geschäftsfähige Personen (in diesem Fall das Kind) keine Zustimmung der Eltern brauchen, wenn ihnen aus der Situation keinerlei Nachteile erwachsen. Nachteile wären zB Kosten, Verpflichtungen usw.
    Ist kein Nachteil vorhanden, kann das Kind auch ohne ausdrückliche Erlaubnis der Eltern daran teilnehmen. (Selbstverständlich können die Eltern immer noch interventionieren).


    Bei deinem Fernsehbeispiel hätten wir diesen Fall. Das Kind arbeitet im Fernsehen, also kann es nicht allein entscheiden, ob es das will, da es kein reiner Vorteil für das Kind ist. Es ist vertraglich zu etwas verpflichtet. Das wäre der Nachteil.


    (ein reines Vorteilsgeschäft wäre bspw. eine Schenkung oder ein Leihgeschäft)


    also sollten dem Kind aus dem vorliegenden Fall keine Nachteile erwachsen, kann es ohne ausdrückliche Erlaubnis der Eltern die Aufnahmesession absolvieren. Geld wäre in diesem Fall nicht das Problem, da wäre der Taschengeldparagraph anzuwenden.

    Nee, aber ohne Flachs, ich denke schon, dass man die Einverständnis der Eltern braucht, weil sich YouTube ja jetzt publizistisch nicht wirklich von Radio oder Fernsehen unterscheidet und wenn ich im Radio oder Fernsehen eine Sendung machen würde, könnte ich ja vermutlich auch nicht einfach so einen Jugendlichen ohne Einverständnis der Eltern interviewen und das Material dann senden.

    sofern dem Kind daraus nicht nur rechtliche Vorteile erwachsen, haben die Eltern ein Wörtchen mitzureden.