Du hast Recht.
Mit Publisher in Kontakt treten / Wo sende ich meine Let's Play Anfragen hin?
-
-
Und was ist daran nicht zu verstehen, dass das defakto nicht passiert? Bzw WER soll was "wollen". In keinem Fall hilft dir der Wisch....
Wenn du die Duldung nicht hast, kann er dich halt direkt verklagen. Wenn du die Duldung hast, bist du solange abgesichert, bis die Duldung widerrufen wird. Aber du hast recht. Ist natürlich das gleiche, lol. Hoffe, du hast ne Rechtsschutzversicherung.
Ob's passiert oder nicht, spielt doch keine Rolle. Es geht darum, dass es RECHTLICH falsch ist, was du sagst. In Irland darfste auch nicht in der Öffentlichkeit Alkohol trinken. Am St. Patrick's Day kontrolliert's halt niemand, trotzdem ist es rechtlich so, dass du es nicht darfst. Wenn dich dann doch mal einer kontrolliert, biste halt der Gearschte.
Ich find's nur frustierend, wie resistent du hier bist, obwohl dir schon mehrere Leute gesagt haben, dass man es nicht pauschalisieren kann. Aufklärung ist wichtig, gerade wenn es um Urheberrecht geht. Das was du machst ist einfach nur naiv und kontraproduktiv. -
Mir resistent vorwerfen aber jedesmal irgendwelche sinnfreien, unrealistische Beispiele bringen.
Und nochmal WER soll mich denn immer angeblich verklagen? Der Hersteller / Publisher? Macht Null Sinn....
-
Allein schon: Viele der Leute, die beim Publisher/im Studio arbeiten - unter Umständen auch Deine Kontaktperson - werden nicht mal wissen, wofür sie eine "Lizenz" oder "Duldung" oder was auch immer herausgeben dürfen. Schon wenn Du ein Indie-Game streamst, das CC-Musik enthält, kann das durchaus problematisch sein - wenn zwar der Entwickler z.B. das Musik-Stück korrekt in den Credits angibt, Du aber nicht für Dein Video. Da hilft Dir auch keine Duldungserklärung (Du bist für die Verbreitung verantwortlich). Als Publisher wäre ich nur genervt, wenn mich kleine YouTuber anschreiben, ob sie eine Duldungserklärung brauchen - oder was erwartet hier der ein oder andere? Dass die sich den Channel anschauen und ein individuelles Urteil fällen?
@UndiscoveredLP bildet nur die Realität ab und gibt keinen Rechtsrat.
Wer glaubt es ist es wert, eine Mail zu schreiben - es wird ja hier niemand daran gehindert.
-
Mir resistent vorwerfen aber jedesmal irgendwelche sinnfreien, unrealistische Beispiele bringen.
Und nochmal WER soll mich denn immer angeblich verklagen? Der Hersteller / Publisher? Macht Null Sinn....
Du stellst Behauptungen auf, ohne sie zu begründen. Mindestens sinnlos. Die Rechteinhaber können das durchaus machen. Bringt in den meisten Fällen halt schlechte PR, aber sie dürfen.
@letheia Mag sein, aber dann liegt‘s an den mangelhaften Prozessen innerhalb des Unternehmens. Ich hab mal eine Zeit bei nem recht großen Publisher gearbeitet (Festanstellung) und da gab es für nahezu jede Art von Anfrage eine Anleitung. Falls nicht, wird es an den Vorgesetzten eskaliert usw.
Es geht auch weniger darum, dass man jetzt jeden Publisher anschreiben soll. Die, die öffentlich schreiben, was man darf und was nicht, sind ja eindeutig. Es geht eher um die, die Dinge grundsätzlich verbieten, einschränken oder sich gar nicht dazu äußern. Und dazu sagt Undiscovered ja, leicht salopp gesagt, dass es scheissegal ist und man mit deren Kreationen machen darf, was man will. Wenn ich das falsch verstanden hab, korrigier mich bitte, dann nehm ich das gern zurück, aber so kam es bei mir jedes Mal an. -
Man sollte den Startpost endlich mal anpassen. Mittlerweile kann man getrost sagen, solange du nicht monetarisierst, kannst du alles hochladen.
Nicht ALLES. Nur Inhalte, bei denen das Label einen Vertrag mit YouTube hat. Man sollte deshalb vor der Verwendung fremder Werke stets einen Blick auf:
https://www.youtube.com/music_policies
werfen. Wenn dort nichts unter dem Namen des Titels zu finden ist, sollte man vorsichtig sein, denn der Urheber könnte eben die Vereinbarung mit YouTube abgelehnt haben und ungehalten reagieren. Wenn ein Eintrag gefunden wird, sollte man sich diesen genau anschauen. Wenn dort steht
If you use this song
Playback
Viewable worldwide
Advertising
Ads can appear
If you perform a cover
Playback
Viewable worldwide
Advertising
Ads can appearist alles in Butter. Alles Andere kann und wird Nachteile bringen. Abstand sollte man von Werken nehmen, wo ganz klar steht:
This song is not available for use in your YouTube videos. If you use this song, your video may be blocked or muted.
Da ist Ärger vorprogrammiert.
VORSICHT: Auch wenn da steht, daß Du die Musik verwenden darfst, ist es immernoch dem Urheber oder dem Vertreter der Urheberrechte vorbehalten nein zu sagen. Ich habe da ein aktuelles Beispiel, und zwar mich. Ich mache ja Musik. Und generell sorgt mein Vertrieb dafür, daß meine Werke von Jedem auf YouTube verwandt werden dürfen, nur wird das Video dann von meinem Vertrieb zu meinen Gunsten monetarisiert. Finde ich fair, weil als Gegenleistung dafür, da jemand meine Musik nutzt, bekomme ich so ein bisschen Kompensation.
Nun aber der Spezialfall: Neulich kam ein lustiger Mensch auf die Idee eines meiner älteren Werke (Dancehall Reggae Version von Edvard Grieg's "In the Hall of the Mountain King") zu nehmen und einen Scheisstext über Bitches, Money, Guns & Drugs (noch dazu schlecht) darüber zu rappen. DAS wollte ich nun wirklich nicht, da der Mist meinen Werten 100% zuwider ist. Ich habe den Macher, nachdem ich von einem Bekannten auf die Sache aufmerksam gemacht wurde, gebeten das Teil runterzunehmen. Hat er nicht gemacht und wurde sogar noch frech, von wegen er wäre in den USA und ich könne ihm gar nichts. Naja, jetzt hat er nen Strike.
Das war jetzt ein krasses Beispiel, aber andere Urheber machen schon bei kleineren Sachen Ärger.
Fazit: Ich verwende in jeder 10. Folge meiner LPs "Gastmusik" von Musikern, die ich meinen Zuschauern vorstellen möchte. Die betreffende Musik wird immer vorher auf Youtube music Policies gecheckt. Ich mache immer eine Notfallversion der betreffenden Folgen ohne Musik, falls es mal unerwartet Ärger gibt. Und sollte mal eine Beschwerde kommen, werde ich, im Interesse der Weiterexistenz meines Kanals, keine Zicken machen. Urheber ist urheber und generell hat niemand das Recht, fremde Werke zu entführen. Es ist KULANZ, wenn der Künstler oder Rechtevertreter es erlaubt Werke zu nutzen. Das sollte man respektieren und würdigen.
-
Du stellst Behauptungen auf, ohne sie zu begründen. Mindestens sinnlos. Die Rechteinhaber können das durchaus machen. Bringt in den meisten Fällen halt schlechte PR, aber sie dürfen.
Was sie dürfen und machen sind aber eben Zweierlei Dinge und da schützt dich eben auch keine sinnlose Duldungerklärung vor. Was gibt es daran nicht zu verstehen? Wenn der Publisher mit deinem Content nicht zufrieden ist, lässt er ihn sperren und wenn das eben 3mal passiert, ist dein Kanal weg und auch da hilft dir keine Duldung oder theoretische Rechtssicherheit, die ihr euch mit dem Wisch suggieren wollt.
Um Musik ging es nicht aber danke für deinen Post
-
Alles klar. Da liegt der Hund begraben. Mir ging es nicht um YouTube per se, sondern um Verstöße gegen das Urheberrecht allgemein. Dass YouTube machen darf, was sie wollen und dich beim 3. Strike sperren, das steht außer Frage. Da hilft natürlich auch keine Duldungserlassung.
-
Was sie dürfen und machen sind aber eben Zweierlei Dinge und da schützt dich eben auch keine sinnlose Duldungerklärung vor. Was gibt es daran nicht zu verstehen? Wenn der Publisher mit deinem Content nicht zufrieden ist, lässt er ihn sperren und wenn das eben 3mal passiert, ist dein Kanal weg und auch da hilft dir keine Duldung oder theoretische Rechtssicherheit, die ihr euch mit dem Wisch suggieren wollt.
@alionsonnyUm Musik ging es nicht aber danke für deinen Post
Ach das ist mal wieder SO typisch deutsch: Immer gleich Eigenwerbung vermuten und rumpupen Wenn ich hätte Werbung machen wollen, dann hätte ich was verlinkt. Es geht eben DOCH darum. Es geht um jede Form von Musik. Und wenn ich, von der Seite der Urheber / Rechteinhaber, etwas zum Thema beizutragen habe, so sei mir das gestattet.
-
Alles klar. Da liegt der Hund begraben. Mir ging es nicht um YouTube per se, sondern um Verstöße gegen das Urheberrecht allgemein. Dass YouTube machen darf, was sie wollen und dich beim 3. Strike sperren, das steht außer Frage. Da hilft natürlich auch keine Duldungserlassung.
Doch doch! Wenn Du von mir eine Einwilligung hast meine Werke im Rahmen einer Videoveröffentlichung zu nutzen, darf YouTube Dir weder einen Strike verpassen, noch Dein Video sperren, denn das Recht auf die von mir eingeräumte Nutzung kannst Du im Extremfall vor Gericht einklagen. Da gab es schon Präzedenzfälle, wo YouTube's automatisiertes System zu schnell geschossen hat und auf beschwerde nicht reagiert hat. In einem Falle hat sich sogar ein Musiker mit dem betroffenen Youtuber solidarisch erklärt und YouTube mit Klage gedroht. Auch YouTube muss sich an geltendes Recht und vor allem an die eigenen Richtlinien halten. Wildwest geht eben auch für Alphabet Inc. nicht
-
Ach das ist mal wieder SO typisch deutsch: Immer gleich Eigenwerbung vermuten und rumpupen Wenn ich hätte Werbung machen wollen, dann hätte ich was verlinkt. Es geht eben DOCH darum. Es geht um jede Form von Musik. Und wenn ich, von der Seite der Urheber / Rechteinhaber, etwas zum Thema beizutragen habe, so sei mir das gestattet.
Es ging in dem Fall / Diskussion aber nicht um die Musik und ich hab dir keine Eigenwerbung oder sonstiges unterstellt. Keine Ahnung, was hier manche immer lesen
-
Was sie dürfen und machen sind aber eben Zweierlei Dinge und da schützt dich eben auch keine sinnlose Duldungerklärung vor. Was gibt es daran nicht zu verstehen? Wenn der Publisher mit deinem Content nicht zufrieden ist, lässt er ihn sperren und wenn das eben 3mal passiert, ist dein Kanal weg und auch da hilft dir keine Duldung oder theoretische Rechtssicherheit, die ihr euch mit dem Wisch suggieren wollt.
das gilt aber NUR FÜR YOUTUBE! Sollte der Publisher auch noch auf die Idee kommen, dir GERICHTLICH aufgrund seiner Meinungsänderung ans Leder zu wollen (also das was im Vergleich zu einem Youtube Strike richtig gefährlich werden kann), dann kann er das nicht, da bis zu seinem Widerruf die Duldung Bestand hat.
Gleiches gilt, falls ein windiger Rechtsanwalt mit Abmahnungen mal eben ne schnelle Mark verdienen will.Youtube bockt keine Duldungserklärung, aber um Youtube gehts bei einer Duldung auch gar nicht. Es geht darum, dass die weltliche Gerichtsbarkeit dir nicht am Zeug flicken kann, weil du vom Grundsatz her eine Urheberrechtsverletzung begehst. Und das ist Rechtssicherheit.
Youtube kann im Grunde machen was sie wollen. Es ist eine private Plattform und die können dich auch sperren, weil sie dein Gesicht nicht mögen. Aber verklagen kann dich deswegen trotzdem keiner.In Grunde ist eine Duldung eine Art Versicherung. Ich glaube nicht, dass ich sie brauchen werde, aber es ist sicherlich besser, eine zu haben. Ich hatte auch noch nie einen Haftungsfall, bezahle aber trotzdem eine Haftpflichtversicherung. Falls doch mal etwas passiert. So einfach ist das.
-
@The Goeppi Show Oh nein! YouTube kann eben nicht mal eben aus Bock sperren. Dutzende erfolgreicher Klagen gegen z.B. Facebook wegen "irrtümlich" gesperrter Accounts sprechen eine deutliche Sprache. Unternehmen wie Youtube, Facebook, Twitter und Co. schliessen den Vertrag bei Anerkennung der Nutzungsbedingungen nicht einseitig, sondern beide Seiten müssen sich daran halten.
-
Oh nein! YouTube kann eben nicht mal eben aus Bock sperren.
Doch, du hast dem mit der Registrierung zugestimmt (https://www.youtube.com/static?gl=DE&template=terms&hl=de 13.3). YouTube hat Hausrecht. Wo waren die Klagen? Gib mal die Aktenzeichen, bitte.
-
-
Da ging es darum, dass User wegen ihrer Meinung oder Kommentare gelöscht wurden (und das mit dem deutschen Gesetz teils in Konflikt stand). Hat also nicht wirklich was mit dem hier zu tun. Generell kann YouTube erstmal löschen und sperren wen sie wollen, du hast dein Ok dafür gegeben - wie gesagt.
-
Oh je, ich scheine hier ganz schön was los getreten zu haben
Welche wären das denn alles? (nur aus Interesse)
Das wären Capcom, Pixel Pi Games und Starbreeze wo ich zumindest eine Mail gefunden habe.
Bei Nis America bin ich kläglich bei der Suche gescheitert. Ich habe da auch nichts öffentliches gefunden. Möglicherweise habe ich falsch gesucht, aber bis jetzt bin ich nicht fündig geworden.Aber hast du dich denn schon selber mal erkundigt, z.B. Google-Suche? Manches findet man sofort heraus.
Ja das habe ich gemacht, nachdem mir so diverse Zweifel gekommen sind. Ich bin dann auf Listen gestoßen, wo dran stand dass die immer wieder aktualisiert werden und die auch auf einem recht neuen Stand sind. Dennoch kamen mir dann weitere Bedenken "Kann man davon ausgehen, dass das was für andere gilt, auch für mich gilt? Nur weil jetzt einer nachfragt... das kann doch nicht sein, oder?" und so bin ich hier gelandet und habe einfach mal dreist nachgefragt. Dann bin ich zu dem Entschluss gekommen, erst einmal bringe ich mich selber in Sicherheit und gehe nachfragen. Von Capcom habe ich mittlerweile eine Antwort das ich Lets Plays machen darf, die anderen lassen sich Zeit, ist aber okay, ich kann warten. Nachdem ich mir jetzt so sehr den Kopf zerbrochen habe und mir nicht gerade wenige Sorgen machte... bin ich doch froh jetzt einen Wisch in der Hand zu haben und wenn es nur für das gute Gewissen ist, dass ich wenigstens nachgefragt habe. Am besten ich erkundige mich regelmäßig... jedenfalls nachdem ich die Unterhaltung hier verfolgt habe...
Das ist kein Mut, sondern einfach nur eine scheißegal-Einstellung
Nennen wir es einfach naiv... das trifft es besser, oder hat nicht nachgedacht, egal ist es mir nicht, sonst hätte ich jetzt nicht nachgefragt, sondern einfach weiter gemacht wie gehabt.
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!