Freiberufler oder Gewerbetreibender?

  • Ursprünglich war der Thread für das YouTube-Forum gedacht, aber da es einige gibt, die ihr Geld so auch ohne YouTube verdienen, passt er hier besser, um diese nicht auszugrenzen.


    Seid ihr als Freiberufler oder Gewerbetreibender tätig, mit euren YouTube/Twitch-Kanal oder mit was anderem?
    Für YouTube scheint das ja mal so, mal so entschieden zu werden.


    Für weitere Informationen: https://www.gruenderlexikon.de…rufler-gewerbetreibender/

  • Eigentlich ist das gar nicht so schwierig (laut Steuerberater). Es wird zwar gern mit dem künstlerischen Aspekt beim Erstellen von Youtube-Videos argumentiert, allerdings wird dafür von "künstlerischer Tätigkeit höherer Art" gesprochen, die einen entsprechenden Bildungsabschluss voraussetzt. Das fällt denke ich mal bei fast allen weg.
    Für die Meisten ist das Endergebnis aber vermutlich eh unerheblich, da wenn man das ganze im kleinen Rahmen (ohne gigantische Einnahmen) als Kleinunternehmer betreibt, keine wirklich höheren Kosten- oder Verwaltungsaufwand hat.

  • Ich persönlich bin als Freiberufler selbständig, wenn auch nicht mit YouTube. :P Aber ich kann jedem nur raten: Geht zum Finanzamt oder Steuerberater, lasst euch dort die ganze Sache erklären, erklärt euer Vorhaben und lasst euch dann direkt eine Bestätigung des Finanzamtes zuschicken. Die öffnet euch Tür und Tor (bei der Steuererklärung).

  • Für die Meisten ist das Endergebnis aber vermutlich eh unerheblich, da wenn man das ganze im kleinen Rahmen (ohne gigantische Einnahmen) als Kleinunternehmer betreibt, keine wirklich höheren Kosten- oder Verwaltungsaufwand hat.


    Wenn bei dir ca. 3000 Euro Monatlich schon "Gigantisch" ist dann ja.
    Ich kann dir aus Erfahrung sagen das es ein großen Unterschied macht von der Gewerbesteuer und allein von den Sozialbeiträgen.

  • Ich habe seit ca. vier Jahren ein Gewerbe, weil ich damals als Freelancer für eine Softwarefirma gearbeitet habe und meine Tätigkeit laut zuständigem Finanzamt keinerlei künstlerischen Anspruch hatte. Anfang 2016 wurde ich dann von besagter Firma (die bis dato mein einziger Kunde war - wenn man so will war ich also scheinselbstständig), übernommen und habe jetzt einen regulären Vollzeit-Job, über den auch meine Sozialversicherungen usw. laufen. Das Gewerbe ruht also und theoretisch könnte ich es auch abmelden. Praktisch nutze ich es noch als Impressumsadresse, damit mein Klarname nicht mit meinem Kanal in Verbindung gebracht wird. Außerdem kann ich sämtliche Videospielkäufe steuerlich absetzen, weil es sich bei Videospielen ja auch um Software handelt. :P


    Falls ich irgendwann mal einen Nebenverdienst über Youtube generieren sollte (was ich mir ehrlich gesagt auch wünsche), lass ich mir diese Tätigkeit einfach mit ins bestehende Gewerbe schreiben und gut ist. Wirklich Nachteile dürften dadurch für mich nicht entstehen, denn erstens müsste ich schon immens viele Klicks generieren, um im Monat mehr durch Youtube als durch meinen Brotjob zu verdienen und zweitens habe ich auch jetzt schon den "Stress", dass Finanzamt und IHK ständig etwas von mir wollen und ich regelmäßig meine Buchhaltung machen muss usw.

  • Wenn bei dir ca. 3000 Euro Monatlich schon "Gigantisch" ist dann ja.
    Ich kann dir aus Erfahrung sagen das es ein großen Unterschied macht von der Gewerbesteuer und allein von den Sozialbeiträgen.

    Zumindest gigantisch aus Sicht kleiner Youtuber, insbesondere hier vertrerener LPer. Wer da in diese Regionen kommt, könnte langsam überlegen, davon zu leben.
    Aber abgesehen davon klar, wenn du die Grenzbeträge überschreitest, hast du die aufwändigere Buchführung und mehr steuerliche Abgaben. Das mit den Sozialabgaben wird auch nur dann wirklich relevant, wenn du das als Haupteinnahme hast.


    Trotzdem bliebe das Problem, dass es als freier Beruf anerkannt werden müsste.

  • Trotzdem bliebe das Problem, dass es als freier Beruf anerkannt werden müsste.


    Yes, das Problem ist leider das jedes Finanzamt selber die Würfel rollt. Es gibt keine klaren Reglungen.
    Zum beispiel hab ich eine Ausbildung als Grafikdesigner gemacht und bin nun als Video Editor tätig wurde leider auch nicht anerkannt.
    Manchmal ist es auch einfach der Sachbearbeiter der es nach Laune macht.


    ich glaub 99% hier sind keine Freiberufler, weil keiner genau in dem Bereich Studiert oder eine Ausbildung gemacht hat und das ist oft Voraussetzung beim Finanzamt.

  • Ich habe mit meinen beiden Kanälen ein Kleingewerbe angemeldet (gemeinsam), sobald ich Einnahmen hatte, und habe zusätzlich ein Kleingewerbe als Model. Beides könnte irgendwie als künstlerische Tätigkeit beschrieben werden, aber mit dem Gewerbe bin ich letztlich auf der sicheren Seite. Die Steuererklärung habe ich mir komplizierter vorgestellt, als sie tatsächlich ist - unter gewissen Freigrenzen muss man nur wenige Formulare ausfüllen.

  • Eigentlich ist das gar nicht so schwierig (laut Steuerberater). Es wird zwar gern mit dem künstlerischen Aspekt beim Erstellen von Youtube-Videos argumentiert, allerdings wird dafür von "künstlerischer Tätigkeit höherer Art" gesprochen, die einen entsprechenden Bildungsabschluss voraussetzt. Das fällt denke ich mal bei fast allen weg.
    Für die Meisten ist das Endergebnis aber vermutlich eh unerheblich, da wenn man das ganze im kleinen Rahmen (ohne gigantische Einnahmen) als Kleinunternehmer betreibt, keine wirklich höheren Kosten- oder Verwaltungsaufwand hat.

    Also was von beiden würdest du jetzt für "hobbymäßige/nebenberufliche Streamer" empfehlen und was für "vollberufliche"? Und warum jeweils was für wen?

  • Immer gut, wenn man sich mal selbst informiert und nicht 100% den (teilweise angeblichen) Fachmännern vertraut. Dann kann man zum Beispiel den Steuerberater oder das Finanzamt direkt mit den Hinweisen, die man selbst nachgelesen hat, konfrontieren und fragen, wie es sich damit verhält und vielleicht dadurch ein besseres Ergebnis erzielen.

  • Hobbymäßig heißt du verdienst so gut wie bis gar kein Geld durch Streams
    Nebenberuflich du verdienst Geld damit in ausreichender Menge (gibt eine Mindestgrenze) welches versteuert werden muss
    Hauptberfulich du beziehst dein ganzes Geld was du zum Leben benötigst aus den Streams.


    Was ein Riesen Irrglaube ist das Geld was du als "Spende" kriegst muss auch versteuert werden. Jedes Geld was durch Streams reinkommt muss bei der ARGE/Jobcenter(es sei denn man bezieht gar kein Geld mehr von denen) und auch auf der Steuererklärung angegeben werden.


    Wie hoch die Grenze ist die du hinzu verdienen kannst nebenberuflich hängt von deinen persönlichen Lebensumständen ab.
    Wieviel aus dem hauptberuf
    Verheiratet
    Kinder
    etc.
    Einen groben Richtwert kann man da nicht geben.


    Was auch Interessant ist wenn man mit Streams einen "guten" Mindestumsatz fährt sollte man ein kleingewerbe anmelden. Du kannst dann ein Teil der Kosten für dieses "Gewerbe" von der Steuer absetzen. Z.b. Internetkosten oder neue PC Teile. Man muss dabei beachten das man aber nicht alle Kosten zu 100% absetzen kann.
    Dort kann dich aber ein Finanz/Steuerberater am besten aufklären.

  • Geh zum Steuerberater und erkläre DEINE persönliche Situation, der weiß dann, was zu machen ist......

    Ein guter Tipp, wenn man sich einen Steuerberater leisten kann. ;) Dass ich mich nicht lediglich aufgrund von vagen Infos aus einem semi-professionellen Forum von jetzt auf gleich selbstständig machen werde, hätte ich vielleicht als Info dazuschreiben sollen. Aber ich dachte mir, dass hier mit Sicherheit genug Leute sind, die da bereits Erfahrung mit gemacht haben und dazu etwas kompetentes beitragen können. Als Anregung ist das nie verkehrt. ^^


    @Rayxin
    Danke für die ausführlichen Infos! :thumbup:

  • Hobbymäßig heißt du verdienst so gut wie bis gar kein Geld durch Streams
    Nebenberuflich du verdienst Geld damit in ausreichender Menge (gibt eine Mindestgrenze) welches versteuert werden muss
    Hauptberfulich du beziehst dein ganzes Geld was du zum Leben benötigst aus den Streams.

    Das ist aber auch schon schwierig... wenn du explizit anbietest, dass man dir Geld gibt oder du Affiliategedöns integrierst, liegt eine GewinnerzielungsABSICHT vor und dann muss es immer angemeldet werden.

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